Ratten sind gefräßige Nagetiere und haben sich als Parasiten auf der ganzen Welt verbreitet. Wenn die Schädlinge hierzulande Nahrungsquellen in den Gärten finden, dann siedeln sie sich dort fest an. Dazu gehören offen Mülltonnen, falsch aufgeschichtete Komposthaufen und Futterstellen für Haustiere.
Weil Ratten beständig unterwegs sind und viele Dinge annagen, verschmutzen die Tiere mit ihrem Kot und Urin die Gartenlandschaft. Allerdings können sich dadurch gesundheitsschädliche Krankheiten auf die Bewohner übertragen, deshalb unterliegt ein Rattenbefall der Meldepflicht bei der zuständigen Behörde. Anschließend müssen die Schädlinge mit geeigneten Maßnahmen bekämpft werden.
Ratten im Garten
Ratten sind lästige Schädlinge und finden sich oft in Gärten ein, in denen Abfälle in offenstehenden Müll- und Biotonnen weggeworfen werden. Auch das Entsorgen von organischen Lebensmitteln und Fleischresten auf dem Komposthaufen zieht die Schadnager an. Im Anschluss suchen sich die Schädlinge einen geräumigen Unterschlupf in der Gartenlandschaft, wo sie ungestört ihren Nachwuchs aufziehen können.
- Ratten sind weit verbreitete Nagetiere
- Haus-, Kanal- und Wanderratten in Deutschland heimisch
- extrem anpassungsfähige Parasiten
- als Vorrats- und Materialschädlinge gefürchtet
- siedeln sich gerne in den hiesigen Gärten an
- tragen häufig viele Krankheitserreger mit sich
- stellen Gefahr für Gesundheit dar
- übertragen durch Kot und Urin Bakterien und Viren
- ebenfalls durch Anfressen und Trinken
- vermehren sich explosionsartig
Informationen zur Meldepflicht
Ratten sind meldepflichtig, damit die zuständigen Ämter rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung in die Wege leiten können. Die genauen Vorschriften weichen von Bundesland zu Bundesland ab, deshalb sollte sich der betroffene Gartenbesitzer genau informieren. In der Regel führen Städte und Gemeinden zwei bis drei Mal pro Jahr eine Rattenbekämpfung durch. Solche Einsätze erfolgen vor allem in öffentlichen Bereichen und Gebäuden. Außerdem werden Gegenmaßnahmen an Gewässern und in der Kanalisation durchgeführt, um gegen die Kanalratten vorzugehen. Dazu gehört vor allem das verstärkte Auslegen mit Giftködern in der Nähe von befallenen Bereichen.
- Meldepflicht besteht deutschlandweit
- entweder beim Ordnung- oder Gesundheitsamt
- Bundesseuchengesetz Grundlage für Meldepflicht
- dient dem Schutz vor gesundheitsschädlichen Infektionen
- nur starker Rattenbefall im Garten ist meldepflichtig
- vereinzelt auftauchende Exemplare müssen nicht gemeldet werden
- Mieter müssen zeitnah Vermieter informieren
- Eigentümer dazu verpflichtet, tote Tiere direkt zu beseitigen
- Rattenlöcher müssen sicher verschlossen werden
- Köder mit Rattengift bewährte Gegenmaßnahme
- auch Köderboxen als Fallen
- an professionelle Schädlingsbekämpfer wenden
Häufig gestellte Fragen
Wie melde ich einen Rattenbefall beim Gesundheitsamt?
Wer einen Rattenbefall melden möchte, der kann dies entweder in mündlicher oder in schriftlicher Form erledigen. Dabei gehört die ungefähre Anzahl der Schädlinge und genaue Adresse des Gartens zu den wichtigen Informationen.
Wie lässt sich ein Befall mit Ratten im Garten vermeiden?
Um einen Rattenbefall im eigenen Garten zu vermeiden, sollte auf die Vogelfütterung verzichtet und keine Lebensmittelreste auf dem Kompost entsorgt werden. Außerdem müssen alle Abfälle in geschlossenen Mülltonnen aufbewahrt werden.
Was kann bei einem starken Rattenbefall unternommen werden?
Die Rattenbekämpfung kann entweder eigenständig durchgeführt oder bei der Stadt im zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden. Allerdings muss der Eigentümer die dabei entstehenden Kosten selbst tragen, wobei sich diese nach der Menge des erforderlichen Ködermaterials richten.