Schädlinge

Meldepflicht bei Kakerlaken: was sagt das Ordnungsamt?

Kakerlake

Küchenschaben, auch Kakerlaken genannt, sind untrennbar und vermutlich auch für alle Zeiten mit dem Wort Ekel verbunden. Niemand möchte sie in den eigenen vier Wänden krabbeln sehen. Ganz abgesehen von der Gesundheitsgefahr, die von ihnen nachgewiesenermaßen ausgeht.

Wo sie auftauchen, wird sofort mangelnde Hygiene, um es nicht krasser zu sagen, ein Saustall vermutet. Hier liegt jedoch ein Irrtum vor. Sie können überall dort sein, wo sie einen Zugang finden. Ob sie bei Ihnen dauerhaft bleiben, entscheiden Sie durch Ihr Handeln. Manchmal hat auch das Gesundheitsamt ein Wörtchen mitzureden. Wir klären auf.

Was zieht eine Kakerlake an?

Unsauberkeit bietet diesen Schädlingen ideales Lebensmilieu, weswegen sie an solchen Orten gern dauerhaft verweilen. Besonders Küchenabfälle und Essensreste ziehen das Ungeziefer magisch an. Doch auch eine sehr saubere Wohnung wird von Kakerlaken betreten, sofern sich ihnen eine Gelegenheit bietet. Wenn zum Beispiel in der Nähe ein Gastgewerbe ist, können Sie sich von dort aus über Versorgungsschächte weiter ausbreiten.

Kakerlaken können aber auch ungewollt aus dem Supermarkt angeschleppt werden, wo sie gelegentlich in Verpackungen lauern. Auch über gebrauchte Möbel und Elektrogeräte sowie als verstecktes Urlaubsmitbringsel im Reisegepäck kann eine Küchenschabe in Ihre vier Wände gelangen.

Unbedingt handeln

Krankenwagen Viele Menschen ekeln sich vor Kakerlaken. Allein deswegen möchte sie niemand daheim dulden. Doch es gibt noch einen wichtigeren Grund, warum es notwendig ist, bei einem Befall sofort richtig zu handeln bzw. einem Verdacht sofort nachzugehen: Kakerlaken können lebensgefährliche Krankheiten übertragen. Dazu gehören unter anderem:

  • Hepatitis
  • Tuberkulose
  • Magen-Darm-Grippe

Insbesondere ihre Exkremente, die sie auch auf Nahrung hinterlassen, bedrohen das menschliche Wohl. Es kommt noch erschwerend hinzu, dass ein Befall häufig von weiteren Parasiten begleitet wird.

Besteht Meldepflicht?

Es wiegt schwer, dass die Anwesenheit der Küchenschabe zu vielen infektiösen Krankheiten führen kann. Zudem ist sie sehr vermehrungsfreudig und kann sich invasionsartig in andere Haushalte ausbreiten. Deswegen wurde gesetzlich geregelt, dass ein Befall unter bestimmten Voraussetzungen meldepflichtig ist. Wann die Meldepflicht greift, hängt damit zusammen, ob die Räumlichkeiten privat oder für ein Gastgewerbe genutzt werden.

Wenn im Gastgewerbe Küchenschaben gesichtet werden, muss unverzüglich das Gesundheitsamt informiert werden. Das ist die Aufgabe des Betreibers des Gastgewerbes. Natürlich steht es auch jeder anderen Person, die entsprechendes Wissen oder eine begründete Vermutung hat, diesen Umstand dem Gesundheitsamt oder dem Ordnungsamt anzuzeigen.

Für privat genutzte Räume besteht keine grundsätzliche Meldepflicht. Lediglich wenn der zuständige Eigentümer nichts oder nicht unverzüglich geeignete Bekämpfungsmaßnahmen ergreift, muss der Mieter das dem Gesundheitsamt melden. Auch wenn der Vermieter die Lage nicht unter Kontrolle bekommt, sollte er zeitnah das Amt informieren.

Ausnahmefall Berlin Fernsehturm Berlin

  • Meldepflicht in Berlin strenger
  • Großstadt bietet Ungeziefer ideales Klima
  • gemäß Schädlings-        bekämpfungs-    verordnung ist jeder Befall meldepflichtig
  • egal, ob private oder gewerbliche Nutzung der Räume

Küchenschaben erkennen

Bevor ein Befall an die Behörden gemeldet werden kann, muss er als solcher überhaupt erst erkannt werden. Von den Küchenschaben sucht nicht jede Art menschliche Behausungen auf und stellt eine Gefahr dar, selbst wenn ein einzelnes Insekt sich ins Innere verirrt. Als Kakerlaken werden vor allem die Deutsche Schabe, Orientalische Schabe, Amerikanische Großschabe, Australische Schabe, Möbel- oder Braunbandschabe bezeichnet. Wenn Sie die Vermutung haben, dass Sie eine dieser Küchenschaben gesichtet haben, sollten Sie genauer hinschauen. Hier sind die Merkmale:

  • kann mehrere Zentimeter lang sein
  • Körper ist flach und oval
  • hell- oder dunkelbraun gefärbt
  • hat zwei schmale, lange Fühler am Kopfende
  • tritt meist in Kolonien auf
  • flitzt schnell durch die Gegend
  • verströmt einen süßlichen und muffigen Geruch
  • versteckt sich gern unter Möbeln
  • mag feuchte und dunkle Ecken

Deutsche Schabe - Blattodea cascuda Wenn Sie tagsüber eine Küchenschabe entdecken, spricht das dafür, dass der Befall bereits ein großes Ausmaß angenommen hat. Diese Insekten scheuen nämlich das Licht und sind bevorzugt in der Dunkelheit unterwegs. Deswegen ist es sinnvoll, dass Sie auch die Spuren, die sie hinterlassen, richtig deuten.

Tipp: Wenn Sie einen Verdacht haben, aber keine Kakerlake zu Gesicht bekommen konnten, dann stellen Sie Klebefallen auf, um ein paar Exemplare zu fangen. Danach herrscht Klarheit.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Kakerlakenbefall auch meldepflichtig, wenn ich in meiner privaten Wohnung einem Gewerbe nachgehe?
Der Befall ist nur meldepflichtig, wenn es sich bei dem betriebenen Gewerbe um ein Gastgewerbe handelt. Zum Beispiel eine Konditorei, Vermietung als Ferienwohnung u. Ä. Wenn Sie dagegen beispielsweise nur eine Bürotätigkeit ohne realen Kundenkontakt nachgehen, muss der Befall nicht gemeldet werden. Ausnahme ist die Stadt Berlin. Hier muss jeder Befall gemeldet werden.

In welchem Gesetz ist die Pflicht zur Meldung eines Befalls beim Ordnungsamt geregelt?
Die gesetzliche Grundlage für die Meldepflicht ergibt sich aus dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG). Kurz: Infektionsschutzgesetz. Die Meldung erfolgt an die zuständige Behörde und das ist in diesem Fall das Gesundheitsamt. Bei einem Gastgewerbe kann ggf. auch das Ordnungsamt involviert sein.

Ich glaube, ich habe eine Kakerlake fliegen gesehen. Können diese Insekten wirklich fliegen oder habe ich mich da getäuscht?
Ja und nein. Die männlichen Exemplare besitzen verkümmerte Flügeln, mit denen sie sich unmöglich zu einem Flug erheben können. Die Weibchen können allerdings sehr wohl fliegen. Der Sinn ist vermutlich der, dass sie im Falle einer Bedrohung so leichter entfliehen können. Dann können sie an einem sicheren Ort Eier legen und für den Fortbestand sorgen.

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