Ziergarten

Sträucher und Büsche vernichten: so werden Sie die Pflanzen los

Blick auf ausgegrabene Wurzel

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In der Regel haben Sträucher und Büsche eine schmückende Funktion im Garten, jedoch kann ein eskalierendes Wachstum zu großen Problemen führen. Da in den meisten Gärten die Anbaufläche recht begrenzt ist, beinträchtigen die Gewächse stark das vorhandene Platzangebot. Außerdem können strauch- und buschartige Pflanzen, welche extrem in die Breite wachsen, gravierende Schäden an den umliegenden Gebäuden und Zäunen verursachen. Wer allerdings die betreffenden Sträucher und Büsche komplett durch Zurückschneiden loswerden möchte, der sollte die gesetzliche Lage und zeitlichen Einschränkungen bezüglich dieser Maßnahmen in Deutschland kennen.

Gesetzeslage

Wer unerwünschte Sträucher und Büsche loswerden möchte, der sollte unbedingt die Regelungen beachten, die das Bundesnaturschutzgesetz vorschreibt. Im Gegensatz zum Fällen von Bäumen ist es generell erlaubt diese Gewächse komplett zu roden. Jedoch unterliegt dieser Prozess zeitlichen Beschränkungen, um die darin lebenden Tiere und ihre Brut-, Lebens- und Niststätten zu schützen.

Von diesem Gesetz ist das gänzliche Roden, radikale Schneiden und komplette Zerstören von Hecken und Gebüschen betroffen, sowohl in der freien Landschaft als auch in Siedlungsbereichen. Wer das Recht einfach in die eigene Hand nimmt und die störenden Pflanzen nach Wunsch entfernt, der begeht eine gesetzeswidrige Handlung, auf die extrem hohe Bußgelder drohen. Zu diesem Thema finden sich eingehende Erläuterungen bei der regionalen Landwirtschaftskammer, die unbedingt beachtet werden sollten. Auf diese Weise lassen sich die jeweiligen Gewächse loswerden, ohne deswegen hohe Geldstrafen zu riskieren.

  • Pararaphen-Symbol und Richter-Hammer vom 1. März bis 30. September sind radikale Rodungsarbeiten nicht erlaubt
  • Bundesnaturschutzgesetz deutschlandweit gültig
  • Zuwiderhandlung Ordnungswidrigkeit
  • Bußgelder von bis zu 50.000 Euro
  • außerhalb dieser Zeitspanne dürfen Gewächse stark gestutzt
  • auch komplettes Entfernen möglich
  • Form- und Pflegeschnitte im Frühling und Sommer gestattet

Tipp: Da die zuständige Landesregierung den Schutzzeitraum nach Bedarf noch erweitern darf, ist eine vorherige Klärung der Sachlage vor der Rodung von unerwünschten Sträuchern und Büschen unerlässlich.

Maßnahmen zum Vernichten

In manchen Fällen ist es notwendig, alte und verkahlte Sträucher und Büsche zu vernichten. Dadurch lässt sich Platz für neue Gewächse schaffen, welche im Anschluss wieder gut gedeihen. Ältere Sträucher und Büsche können extrem unansehnlich sein und durch ein viel zu starkes Wachstum störende Barrieren im Garten errichten.

Deshalb ist es am besten, die Pflanzen zu beseitigen, sobald diese anfangen ihre Vitalität zu verlieren. Ein radikaler Schnitt und das Entfernen der Wurzeln sind die effektivste Methode, um Sträucher und Büsche aller Größenordnungen zu roden. Die Wurzeln müssen ebenfalls entfernt werden, da ansonsten die Pflanze im nächsten Frühling wieder anfängt auszutreiben.

Bei diesen Maßnahmen ist die richtige Jahreszeit entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden. Darin sollten keine Vögel mehr nisten, um die Tiere nicht zu stören. Außerdem sind die Tage nach starken Regenfällen nicht ideal, da sich dadurch das Ausgraben der Wurzeln schwieriger gestaltet.

  • Gartenhandschuhe und Gartenschere Entfernung störender Gewächse vorzugsweise im Herbst/Winter
  • Schutzkleidung tragen, inklusive robuster Gartenhandschuhe und derber Stiefel
  • Boden sollte relativ trocken sein, um einfacher graben zu können
  • leistungsfähige Werkzeuge wichtige
  • Gartenschere mit scharfer Klinge für obere Pflanzenteile
  • kleine Säge für dickere Stämme
  • Abgerundeter Staudenspaten mit Spitze optimal für Ausgraben
  • -Rodehacke für das Vernichten der Wurzeln
  • Strauch oder Busch mit Gartenschere radikal zurückschneiden
  • Stumpf muss komplett frei liegen
  • um den Stumpf herum Graben mit Spaten ausheben
  • mit Rodehacke durch Wurzeln hacken
  • den Wurzelballen herausziehen
  • Wurzelkopf und Hauptwurzeln müssen komplett entfernt werden
  • um spätere Bepflanzung zu ermöglichen, alle Wurzelstücke herausziehen

Tipp: Beim Graben in der Nähe von Stromleitungen und Wasserrohren ist Vorsicht angebracht, ansonsten kann es beim Ausgraben der Wurzeln zu Beschädigungen an diesen kommen. Wer sich diesbezüglich unsicher ist, der sollte im Vorfeld die zuständige Behörde kontaktieren, um sich über bestehende Versorgungsleitungen unter dem jeweiligen Gartenbereich zu informieren.

Hausmittel zum Beseitigen

Um das Absterben umweltfreundlich zu gestalten, sind biologisch vertretbare Vernichtungsmittel zu bevorzugen. Durch unbedenkliche Hausmittel wird die Natur in der Umgebung nicht beschädigt und die menschliche Gesundheit geschont. Die meisten Gewächse gedeihen zwar auch im Halbschatten, aber normalerweise brauchen diese eine ausreichende Sonneneinstrahlung.

Dazu gehören vor allem Wilde Brombeeren, die aufgrund ihres ausufernden Wachstums und ihrer mit Dornen besetzten Triebe schnell zu einer richtigen Plage werden können. In diesem Fall wird den Pflanzen durch eine umfassende Beschattung langfristig die Lebensgrundlage entzogen, da diese dann keine Photosynthese mehr betreiben können.

Als alternatives Hausmittel bietet sich das Ansiedeln von Kletterpflanzen an, die den Sträuchern und Büschen ebenfalls die Lebensgrundlage nehmen. Auf diese Weise kommt es im Anschluss zum Absterben der unerwünschten Gewächse.

  • Clematis - Waldrebe außerhalb der Brutzeiten unerwünschte Gewächse abdecken
  • zuerst Größe der Pflanzen ausmessen
  • mit durchgehendem Material beschatten
  • schwarze Teichfolie optimal
  • Alternative: schnellwüchsige und stark wachsende Kletterpflanzen
  • Überwachsen andere Gewächse in nur wenigen Monaten
  • Efeu, Mauerwein und Waldreben ideal geeignet
  • starker Schatten führt zum Absterben der Sträucher und Büsche

Chemische Maßnahmen

Alternativ lassen sich die unerwünschten Gewächse auch mit chemischen Maßnahmen loswerden, sodass keine harte körperliche Arbeit dafür erforderlich ist. Dieser Prozess ist ganz gezielt mit dem Einsatz von chemischen Mitteln durchführbar. Diese belasten jedoch die Umwelt und das Grundwasser und sollten deshalb nur im Notfall zum Einsatz kommen.

In Gartenfachgeschäften gibt es diverse chemische Mittel zur Tötung von Sträuchern und Büschen, die überwiegend auf Glyphosat basieren. Das Gewächs sollte während der Jahreszeiten behandelt werden, in denen der Pflanzensaft nicht steigt. Bis die Pflanze und deren Wurzeln komplett abgestorben sind, dauert es jedoch eine ganze Weile, deshalb ist hierbei Geduld gefragt. Anschließend ist der chemisch behandelte Bereich nicht zu einer sofortigen Bepflanzung mit neuen Gewächsen geeignet.

  • großen Teil des Gewächses oberirdisch abschneiden
  • nur ein kurzer Stumpf sollte übrigbleiben
  • gut geeignet ist zum Beispiel das Mittel Roundup
  • chemische Mittel stets mit Sorgfalt verwenden
  • Anweisungen des Herstellers befolgen
  • Stumpf über Herbst- und Wintermonate behandeln
  • zusätzliche Löcher in extrem holzige Stümpfe bohren
  • Mittel für Behandlung in Löcher gießen
  • Entfernung aller Pflanzenteile nach Absterben aus dem Erdboden

Häufig gestellte Fragen

Wie lassen sich gerodete Sträucher und Büsche entsorgen?
Pflanzenreste auf dem Kompost Sobald die Gewächse mit den Wurzeln aus dem Boden entfernt sind, lassen sich diese auf dem Kompost entsorgen. Dafür sollten die Pflanzenteile und Wurzeln vorher klein zerhäckselt werden. Krankes Pflanzenmaterial sollte nicht kompostiert werden, da es zu einer Infizierung von anderen Pflanzen kommen kann. Dieses gehört in den Hausmüll oder in einen Container für Gartenabfälle. In manchen Gemeinden ist das Verbrennen aller Pflanzenreste erlaubt. allerdings sollten Sie sich vorher bei der zuständigen Verwaltung erkundigen, ob dieses Vorgehen gestattet ist.

Womit lässt sich ein besonders großes Wurzelsystem entfernen?
Wenn die Wurzeln der Sträucher und Büsche tief und fest im Erdboden verwachsen sind, dann lassen sich diese oft nicht mit purer Muskelkraft herausziehen. In diesem Fall bietet sich das Verwenden von einer starken Kette in Kombination mit einem Wagenheber an. Dafür die Kette um den Stumpf des Strauchs wickeln und mit dem Wagenheber herausheben. Alternativ kann auch ein Zugfahrzeug extrem große Wurzelstöcke aus dem Boden herausziehen.

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Tipps für Schnellleser

- Sträucher und Büsche können durch ausuferndes Wachstum zur Plage werden
- eine Option: komplette Vernichtung der Pflanzen
- Roden: radikaler Rückschnitt bis zum Stumpf
- Wurzelstöcke aus dem Boden herausziehen
- übrig gebliebene Wurzelteile können erneut austreiben
- Wurzelkopf und Hauptwurzeln komplett vernichten
- angemessene Schutzkleidung tragen
- Hausmittel: Beschattung der Gewächse
- Absterben der Pflanzen durch fehlende Photosynthese
- Abdeckung mit Folie oder ‚Überwachsen‘ mit Kletterpflanzen
- Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes beachten
- Verbot des radikalen Rückschnitts vom 1. März bis 30. September 
- Schnitt und Beschattung stören die Tierwelt
- hohe Bußgelder drohen
- Herbst und Winter Zeitpunkt für Gegenmaßnahmen
- Einsatz chemischer Mittel im Extremfall
- Pflanze ebenfalls bis zum Stumpf zurückschneiden
- Mittel immer nach Angaben des Herstellers anwenden

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